Heimdienst | Lieferung

Bin ich verpflichtet, vorbestellte Produkte abzunehmen?

Heimservice: Wenn Sie Produkte für einen Besuchstermin mit Ihrem persönlichen eismann Verkäufer vorbestellt haben, reserviert Ihr Eismann diese Produkte für Sie auf seinem Verkaufsfahrzeug. Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst bei Lieferung - auf der Grundlage des am Liefertag gültigen Preises - durch die Übergabe der Ware zustande. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung!

Paketservice: Sollten Sie den Express-Paketservice nutzen, entsteht der Kaufvertrag mit Bezahlung der Ware über die angebotenen Bezahlverfahren im Online-Shop. Da die Lieferung durch den Paketdienstleister ausgeführt wird, sollten Sie sicherstellen, dass jemand zum ausgewählten Lieferzeitpunkt an Ihrer Lieferadresse erreichbar ist, um die Ware in Empfang zu nehmen.

Treten Sie mit Ihrem Eismann in Kontakt
 

Wenn Sie bereits Kunde sind, können Sie sich telefonisch gerne an Ihren Eismann wenden. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an service [at] eismann.de schreiben.

Schreiben Sie uns per Kontaktformular
 

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