Heimdienst | Lieferung
Bin ich verpflichtet, vorbestellte Produkte abzunehmen?
Nein. Wenn Du Produkte für einen Besuchstermin mit Deinem Eismann bzw. Deiner Eisfrau vorbestellt hast, reserviert er/sie diese Produkte für Dich auf seinem Verkaufsfahrzeug. Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst bei Lieferung - auf der Grundlage des am Liefertag gültigen Preises - durch die Übergabe der Ware zustande. Das bedeutet für Dich also: Es besteht keine Abnahmeverpflichtung bei vorbestellter Ware.
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