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Barrierefreiheitserklärung

 

Barrierefreiheitserklärung

eismann ist bemüht, seine  Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eismann.de sowie die eismann Kundenapp.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

Die Website und App stimmen zum Teil mit den im ersten Absatz genannten Bestimmungen überein. Die noch bestehenden Barrieren sind im Folgenden aufgelistet.

  • Kontraste von Texten/Überschriften auf Bildern sind nur teilweise ausreichend

  • Tastaturbedienung: Nicht alle Bereiche und Bedienelemente lassen sich vollständig mit der Tastatur erreichen und bedienen. Die Markierung des aktuell ausgewählten Elements (Fokus) ist teilweise nicht ausreichend sichtbar.

  • Bedienelemente ohne Beschriftung: Einige Schaltflächen, zum Beispiel Symbol-Schaltflächen, das Menü, Bildkarussells und Schließen-Schaltflächen von Hinweisfenstern, haben keine für Screenreader verständliche Bezeichnung.

  • Farbkontraste: Einige Texte, Links und Bedienelemente haben einen zu geringen Farbkontrast und sind dadurch schwer lesbar.

  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder, zum Beispiel auf Produkt-, Rezept- und Blogseiten, haben eine Textbeschreibung.

  • Seitenstruktur: Die Überschriftenhierarchie ist nicht auf allen Seiten logisch aufgebaut. Einzelne Seitenbereiche sind für assistive Technologien nicht korrekt ausgezeichnet.

  • PDF-Dokumente: Die Ernährungs- und Herkunftslisten im PDF-Format sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

  • Videos: Für die Videos im Hilfebereich stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel oder Transkripte zur Verfügung. Sie basiert nur auf automatisierten Scans. Das manuelle Testing kann weitere Barrieren ergeben, die dann ergänzt werden müssen.PDFs, Videos und der Countdown wurden noch nicht im Detail geprüft. Ich habe sie trotzdem aufgenommen, weil sie sehr wahrscheinlich betroffen sind.

Begründung für nicht zugängliche Inhalte:

Alle Informationen, die für  den Bestellvorgang notwendig sind, sind barrierefrei zugänglich.

Andere Inhalten und Seiten wurden zum großen Teil vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entsprechen daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Alle Websites und Unterseiten auf einen barrierefreien Auftritt umzustellen ist aufgrund der Anzahl zeitlich, finanziell und organisatorisch sehr aufwendig. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 13.10.2026 erstellt und am 13.10.2026 zuletzt aktualisiert. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über die folgenden Kontaktmöglichkeiten mitteilen:

[email protected] oder über das Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

 

Das Durchsetzungsverfahren können Sie einleiten, wenn die Antwort auf Ihre Verbesserungsvorschläge, Mängelanzeigen oder Einholung von Informationen über Inhalte, die bislang nicht barrierefrei sind, nicht zufriedenstellend ist. Sie können sich mit Ihrer Anfrage an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik über https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik wenden.