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Heimdienst | Lieferung

Bin ich verpflichtet, vorbestellte Produkte abzunehmen?

Nein. Wenn Du Produkte für einen Besuchstermin mit Deinem Eismann bzw. Deiner Eisfrau vorbestellt hast, reserviert er/sie diese Produkte für Dich auf seinem Verkaufsfahrzeug. Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst bei Lieferung - auf der Grundlage des am Liefertag gültigen Preises - durch die Übergabe der Ware zustande. Das bedeutet für Dich also: Es besteht keine Abnahmeverpflichtung bei vorbestellter Ware.

Deine Eisfrau oder Dein Eismann helfen gerne!

Wenn Du schon Kund:in bist, kannst Du immer Deine Eisfrau oder Deinen Eismann anrufen. Melde Dich alternativ auch per e-Mail an service (at) eismann.de

Schreib uns per Kontaktformular

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